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Patentveräußerung

Sammler für Erlöse aus Patentveräußerungen sind wirtschaftlicher Natur.

Sie benötigen pro Organisationseinheit immer zwei Pro-Forma-Projekte, da unterschieden werden muss zwischen

  • Einnahmen, die ertragssteuerpflichtig sind und
  • Einnahmen, die nicht ertragssteuerpflichtig sind.

So können bei bedarf die Erlöse auf den richtigen Fonds - mit oder ohne Ertragsteuer - gebucht werden.

Sie geben also jeweils Folgendes an:

  • Titel:
    • Projekt A: z.B. "Sammler Patente OE xy mit Ertragssteuer"
    • Projekt B: z.B. "Sammler Patente OE xy ertragssteuerfrei"
  • wirtschaftlich: ja
  • Pro-Forma-Projekt: ja
  • Sammler Kleinaufträge: nein (es ist ein anderer Sammler)
  • Ertragssteuerfonds:
    • in Projekt A bitte eintragen
    • in Projekt B frei lassen