Patentveräußerung
Sammler für Erlöse aus Patentveräußerungen sind wirtschaftlicher Natur.
Sie benötigen pro Organisationseinheit immer zwei Pro-Forma-Projekte, da unterschieden werden muss zwischen
- Einnahmen, die ertragssteuerpflichtig sind und
- Einnahmen, die nicht ertragssteuerpflichtig sind.
So können bei bedarf die Erlöse auf den richtigen Fonds - mit oder ohne Ertragsteuer - gebucht werden.
Sie geben also jeweils Folgendes an:
- Titel:
- Projekt A: z.B. "Sammler Patente OE xy mit Ertragssteuer"
- Projekt B: z.B. "Sammler Patente OE xy ertragssteuerfrei"
- wirtschaftlich: ja
- Pro-Forma-Projekt: ja
- Sammler Kleinaufträge: nein (es ist ein anderer Sammler)
- Ertragssteuerfonds:
- in Projekt A bitte eintragen
- in Projekt B frei lassen
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