Patentveräußerung Sammler für Erlöse aus Patentveräußerungen sind  wirtschaftlicher Natur . Sie benötigen pro Organisationseinheit immer zwei Pro-Forma-Projekte , da unterschieden werden muss zwischen Einnahmen, die ertragssteuerpflichtig sind und Einnahmen, die nicht ertragssteuerpflichtig sind. So können bei bedarf die Erlöse auf den richtigen Fonds - mit oder ohne Ertragsteuer - gebucht werden. Sie geben also jeweils Folgendes an: Titel: Projekt A: z.B. "Sammler Patente OE xy mit Ertragssteuer" Projekt B: z.B. "Sammler Patente OE xy ertragssteuerfrei" wirtschaftlich: ja Pro-Forma-Projekt: ja Sammler Kleinaufträge: nein (es ist ein anderer Sammler) Ertragssteuerfonds: in Projekt A bitte eintragen in Projekt B frei lassen