# Patentveräußerung

Sammler für Erlöse aus Patentveräußerungen sind **wirtschaftlicher Natur**.

Sie benötigen **pro Organisationseinheit immer zwei Pro-Forma-Projekte**, da unterschieden werden muss zwischen

- Einnahmen, die ertragssteuerpflichtig sind und
- Einnahmen, die nicht ertragssteuerpflichtig sind.

So können bei bedarf die Erlöse auf den richtigen Fonds - mit oder ohne Ertragsteuer - gebucht werden.

**Sie geben also jeweils Folgendes an:**

- Titel: 
    - Projekt A: z.B. "Sammler Patente OE xy mit Ertragssteuer"
    - Projekt B: z.B. "Sammler Patente OE xy ertragssteuerfrei"
- wirtschaftlich: ja
- Pro-Forma-Projekt: ja
- Sammler Kleinaufträge: nein (es ist ein anderer Sammler)
- Ertragssteuerfonds: 
    - in Projekt A bitte eintragen
    - in Projekt B frei lassen