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Services und IT-Ressourcen

Sobald Ihre Vereinigung offiziell registriert ist, können Sie GITZ-Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

IT-Dienstleistungen am GITZ

  • E-Mail-Adressen

  • Homepage im TU-CMS (Content-Management-System)

  • Cloudspeicher zur Ablage Ihrer Daten

  • ...

Wer darf Anträge stellen?

Von einer Leitungsperson oder einem DV-Koordinierendem kann im Namen der studentischen Vereinigung weitere IT-Dienstleistungen formlos beim GITZ angefragt werden.
Anträge für Leistungen wie E-Mail-Adressen, Virtuelle Server, E-Mail-Verteiler, Blogs, Cloudspeicher oder Stud.IP werden wie die von Instituten behandelt.

Die Benennung eines DV-Koordinierendem ist für die Verwaltung Ihrer IT-Services dringend angeraten. 

  • Wer kann beantragen? Anträge müssen von einer Leitungsperson oder einem DV-Koordinierendem gestellt werden.

  • Welches Formular? Verwenden Sie das Formular AN10.

  • Wichtig bei der Unterschrift: Das Formular muss unterschrieben sein. Ein Stempel ist nicht erforderlich, da studentische Vereinigungen meist über keinen eigenen Stempel verfügen.

Nutzung des zentralen Drucksystems

  • Voraussetzung: Das Drucksystem darf nur von registrierten studentischen Vereinigungen genutzt werden.

  • Impressum: Bei Ausdrucken in großer Auflage (z. B. Flyern oder Plakaten) muss ein Impressum, das Ihre Vereinigung nennt, enthalten sein.

  • Eigenes Druckkonto: Ein eigenes Druckkosten-Konto kann nur eingerichtet werden, wenn Sie eine offizielle Kostenstelle vorweisen können.