Services und IT-Ressourcen Sobald Ihre Vereinigung offiziell registriert ist, können Sie GITZ-Dienstleistungen in Anspruch nehmen. IT-Dienstleistungen am GITZ E-Mail-Adressen Cloudspeicher zur Ablage Ihrer Daten ... Wer darf Anträge stellen? Von einer Leitungsperson oder einem DV-Koordinierendem kann im Namen der studentischen Vereinigung weitere IT-Dienstleistungen formlos beim GITZ angefragt werden. Anträge für Leistungen wie E-Mail-Adressen, Virtuelle Server, E-Mail-Verteiler, Blogs, Cloudspeicher oder Stud.IP werden wie die von Instituten behandelt. Die Benennung eines DV-Koordinierendem  ist für die Verwaltung Ihrer IT-Services dringend angeraten.  Wer kann beantragen? Anträge müssen von einer Leitungsperson oder einem DV-Koordinierendem  gestellt werden. Welches Formular? Verwenden Sie das Formular AN10 . Wichtig bei der Unterschrift: Das Formular muss unterschrieben sein. Ein Stempel ist nicht erforderlich , da studentische Vereinigungen meist über keinen eigenen Stempel verfügen. Nutzung des zentralen Drucksystems Voraussetzung: Das Drucksystem darf nur von registrierten studentischen Vereinigungen genutzt werden. Impressum: Bei Ausdrucken in großer Auflage (z. B. Flyern oder Plakaten) muss ein Impressum, das Ihre Vereinigung nennt, enthalten sein. Eigenes Druckkonto: Ein eigenes Druckkosten-Konto kann nur eingerichtet werden, wenn Sie eine offizielle Kostenstelle vorweisen können.