Services und IT-Ressourcen
Sobald Ihre Vereinigung offiziell registriert ist, könnenkönnen Sie GITZ-Dienstleistungen in Anspruch nehmen.
IT-Dienstleistungen am GITZ
-
Homepage im TU-CMS (Content-Management-System) Cloudspeicher zur Ablage Ihrer Daten
- ...
Wer darf AnträgeAnträge stellen?
Von einer Leitungsperson oder einem DV-Koordinierendem kann im Namen der studentischen Vereinigung weitere IT-Dienstleistungen formlos beim GITZ angefragt werden.AnträgeAnträge fürfür Leistungen wie E-Mail-Adressen, Virtuelle Server, E-Mail-Verteiler, Blogs, Cloudspeicher oder Stud.IP werden wie die von Instituten behandelt.
Die Benennung eines DV-Koordinierendem ist fürfür die Verwaltung Ihrer IT-Services dringend angeraten.
-
Wer kann beantragen?
AnträgeAnträgemüssenmüssen von einer Leitungsperson oder einem DV-Koordinierendem gestellt werden. -
Welches Formular? Verwenden Sie das Formular AN10.
-
Wichtig bei der Unterschrift: Das Formular muss unterschrieben sein. Ein Stempel ist nicht erforderlich, da studentische Vereinigungen meist
überüber keinen eigenen Stempelverfügen.verfügen.
Nutzung des zentralen Drucksystems
-
Voraussetzung: Das Drucksystem darf nur von registrierten studentischen Vereinigungen genutzt werden.
-
Impressum: Bei Ausdrucken in
großergroßer Auflage (z. B. Flyern oder Plakaten) muss ein Impressum, das Ihre Vereinigung nennt, enthalten sein. -
Eigenes Druckkonto: Ein eigenes Druckkosten-Konto kann nur eingerichtet werden, wenn Sie eine offizielle Kostenstelle vorweisen
können.können.