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Services und IT-Ressourcen

Sobald Ihre Vereinigung offiziell registriert ist, können Sie GITZ-Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

IT-Dienstleistungen am GITZ

  • E-Mail-Adressen

  • Homepage im TU-CMS

  • Cloudspeicher zur Ablage Ihrer Daten

  • ...

Wer darf Anträge stellen?

Von einer Leitungsperson oder einem DV-Koordinierendem kann im Namen der studentischen Vereinigung weitere IT-Dienstleistungen formlos beim GITZ angefragt werden.
Anträge für Leistungen wie E-Mail-Adressen, Virtuelle Server, E-Mail-Verteiler, Blogs, Cloudspeicher oder Stud.IP werden wie die von Instituten behandelt.

Die Benennung eines DV-Koordinierendem ist für die Verwaltung Ihrer IT-Services dringend angeraten. 

  • Wer kann beantragen? Anträge müssen von einer Leitungsperson oder einem DV-Koordinierendem gestellt werden.

  • Welches Formular? Verwenden Sie das Formular AN10.

  • Wichtig bei der Unterschrift: Das Formular muss unterschrieben sein. Ein Stempel ist nicht erforderlich, da studentische Vereinigungen meist über keinen eigenen Stempel verfügen.

Nutzung des zentralen Drucksystems

  • Voraussetzung: Das Drucksystem darf nur von registrierten studentischen Vereinigungen genutzt werden.

  • Impressum: Bei Ausdrucken in großer Auflage (z. B. Flyern oder Plakaten) muss ein Impressum, das Ihre Vereinigung nennt, enthalten sein.

  • Eigenes Druckkonto: Ein eigenes Druckkosten-Konto kann nur eingerichtet werden, wenn Sie eine offizielle Kostenstelle vorweisen können.

Antrag AN02 und Legitimation

AN02: So beantragen Sie übertragbare Benutzerkennungen für E-Mail-Adressen

Mit dem Formular AN02 können Sie für Ihre studentische Vereinigung übertragbare Benutzerkennungen beantragen. Diese sind ideal für Funktionen, die nicht an eine bestimmte Person gebunden sein sollen, wie z. B. eine allgemeine Kontakt-E-Mail-Adresse oder ein gemeinsamer Kalender.

Wichtige Hinweise zur Antragstellung

  • Wer muss unterschreiben? Das Formular muss von einer Leitungsperson oder einem DV-Koordinator unterschrieben werden.

  • Stempel ist nicht nötig: Ein Instituts- oder Vereinsstempel ist auf diesem Formular nicht zwingend erforderlich. Sie müssen sich keine Sorgen machen, falls Ihre Vereinigung keinen Stempel hat oder dieser fehlt.

  • Vollständigkeit: Achten Sie darauf, dass alle Felder, insbesondere die Unterschrift, vollständig ausgefüllt sind. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.

  • Einreichung: Reichen Sie das Formular beim IT-Service-Desk ein.

  • Prüfung des Verwendungszwecks: Das GITZ prüft, ob der Zweck der Kennung mit den Richtlinien und dem Dienstleistungskatalog übereinstimmt. Sollte eine E-Mail-Adresse zu allgemein sein, kann es sein, dass sie nicht genehmigt wird.

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