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Sonderrücklagenfonds / Fonds der Sonderrücklage

Sonderrücklage

Fonds-

oder auch Innenauftragsnummern sind achtstellige Nummern, die mit 6 beginnen. 

Der Fonds der Sonderrücklage (Sonderrücklagenfonds) sind Ausgleichskonten für Projektüberschüsse und -defizite. Es handelt sich also um eine Art Sparschwein, in das nicht verbrauchte Mittel eingezahlt werden. Ebenso können bei negativem Saldo bei Projektende zum Ausgleich Beträge aus dem Sonderrücklagenfonds entnommen werden.

Daher ist bei jedem Drittmittelprojekt anzugeben, welcher der Sonderrücklagenfonds der Einrichtung für dieses Projekt verwendet werden soll.

Jede Einrichtung hat von Anfang an

    mindestens einen Sonderrücklagenfonds für wirtschaftliche Projekte (Intervall 645...) und mindestens einen Sonderrücklagenfonds für nicht wirtschaftliche Projekte (Intervall 619…).

    Weitere Sonderrücklagenfonds können über das FIS beantragt werden (siehe Anwendungsfälle Sonderrücklagenfonds beantragen).