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Die Benutzerkennung


Das Gauß-IT-Zentrum stellt allen Mitarbeitern und Studierenden eine Benutzerkennung zur Verfügung. Diese Benutzerkennung wird zur Anmeldung an den verschiedenen Systemen (wie z.B. Stud.IP, Drucksystem, E-Mail) benutzt. Es gibt verschiedenen Arten von Benutzerkennungen, die unterschiedliche Rechte und Einschränkungen besitzen. Nachfolgend werden die verschiedenen Arten genauer beschrieben.

 

Mitarbeiterkennung (sprechende Benutzerkennung)


Mitarbeiter erhalten eine sogenannte sprechende Kennung. Diese ist max. 8-stellig und aus dem Vor- und Nachnamen zusammengesetzt (meißt drei Buchstaben des Vornamens und maximal 5 Buchstaben des Nachnamens, z.B. Maximilian Mustermann, maxmuste). Die Kennung bleibt auch bei einer Namensänderung bestehen. Die Beantragung einer sprechenden Kennung erfolgt über das Formular AN06, das ausgefüllt und von der Leitung der Einrichtung unterschrieben per Post an das GITZ verschickt werden muss. Zum Abmelden der Benutzerkennung (bei Verlassen der Uni), muss das Formular AN09, ebenfalls von der Leitung unterschrieben eingeschickt werden. Der Nutzer wird daraufhin vom Gauß-IT-Zentrum informiert und die Kennung abgemeldet.

Aufbau
bis 8 Zeichen (aus Vor- und Nachnamen zusammengesetzt), z.B. maxmuste
Beantragung
Formular AN06
Abmeldung
Formular AN09

 

Studierendenkennung (y-Nummer)


Studierende erhalten mit ihrer Immatrikulation eine sogenannte y-Nummer. Diese besitzt 8 Stellen, beginnend mit y, gefolgt von zwei Nullen und einer Zahl (z.B. y0012345). Zusammen mit dem Immatrikulationsschreiben erhalten die Studierenden die Benutzerkennung und das zugehörige temporäre Passwort. Die y-Nummer muss anschließend noch auf den Webseiten des Gauß-IT-Zentrums (https://www.tu-braunschweig.de/it/self-service/erstsemester/y-nummer-freischalten) freigeschaltet werden. Bei der Freischaltung wird eine E-Mail-Adresse generiert und ein neues Passwort gesetzt. Die y-Nummer ist dann ab dem nächsten Arbeitstag (Mo-Fr) gültig. Nach der Exmatrikulation werden die Studierenden informiert und die Kennung abgemeldet. Bei Re-Immatrikulierung wird in der Regel die ehemalige y-Nummer wieder zugeordnet. Sollte die y-Nummer bereits vollständig aus dem System entfernt worden sein, sind allerdings keine persönlichen Daten mehr vorhanden.

Aufbau
8 Zeichen (y gefolgt von Ziffern), z.B. y0123456
Beantragung
automatisch bei Immatrikulation (muss noch unter https://www.tu-braunschweig.de/it/self-service/erstsemester/y-nummer-freischalten freigeschaltet werden)
Abmeldung
bei der Exmatrikulation 

 

Institutskennung (fa-, t-Nummer)


Institutskennungen können von Instituten für verschiedene institutsbezogene Zwecke genutzt werden. Dabei wird zwischen fa- und t-Nummern unterschieden. fa-Kennungen sind Funktionsaccounts und können z.B. für eine E-Mail-Adresse genutzt werden. t-Nummer sind technische Kennungen, die für Geräte (z.B. Drucker) genutzt werden sollten. Sie müssen über das Formular AN02 beantragt werden. Nach Prüfung des Verwendungszweckes werden sie vom Gauß-IT-Zentrum angelegt und können vom DV-Koordinator der Einrichtung im Koordinatoren-Daten-Dienst (KDD) unter dem Punkt ‚Institutionsbezogene Benutzerkennungen‘ verwaltet werden. Der DV-Koordinator kann die Kennung einer Person zuordnen und das Passwort neu setzen. Über den KDD kann die Kennung auch wieder abgemeldet werden.

Aufbau
8 Zeichen (fa bzw. t gefolgt von Ziffern), z.B. fa0012345
Beantragung
Formular AN02
Abmeldung
über den KDD 
Besonderes
kein Zugriff auf BDD und Cloudstorage, Passwort kann über den KDD neu gesetzt werden.