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Verschlüsselung mobiler Geräte

Im Rahmen der Gefahrenabwehr (Informationssicherheitsordnung § 6 Abs. 4 und § 8) hat die Stabstelle CISO am 13.05.2024 eine Handlungsanweisung zur Verschlüsselung der mobilen Geräte erlassen.

Die Umsetzung der Handlungsanweisung liegt in der Verantwortung der jeweiligen Einrichtung. Dazu haben wir einen Leitfaden zur Verschlüsselung von mobilen Geräten erstellt, der als Empfehlung dienen soll. Es obliegt der Eigenverantwortung der Einrichtung sicherzustellen, dass die Verschlüsselung ordnungsgemäß ausgewählt, durchgeführt und gewartet wird.