Besondere Hinweise
Dieser Teil behandelt die spezifischen internen Regeln, wie die Datenbank-Kennung (FG
, X
), die fehlenden eigenen IP-Adressen und die Abgrenzung zu anderen AStA-Organen
So stellen Sie einen Antrag auf einen DV-Koordinator
Um Änderungen im KDD (Kundendaten-Dienst) vorzunehmen, wie zum Beispiel die Verwaltung von E-Mail-Adressen oder die Nutzung anderer GITZ-Dienste, muss eine Person die Koordination dieser Daten für die Fachgruppe übernehmen. Hierzu muss ein DV-Koordinator angemeldet werden.
Die Anmeldung eines DV-Koordinators erfolgt über das Formular AN10. Der Antrag muss vom Leiter der Einrichtung gestellt werden. Für Fachgruppen ist die Leitung des AStA der offizielle Ansprechpartner.
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Welche Unterschrift wird benötigt?
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Bei der Anmeldung eines neuen DV-Koordinators ist die Unterschrift des neuen DV-Koordinators auf dem Formular zwingend erforderlich.
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Bei der Abmeldung eines DV-Koordinators ist seine Unterschrift nicht notwendig.
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Wer kann den Antrag stellen?
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Der Antrag muss von einer gewählten Person des Fachgruppenrats unterschrieben werden.
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Ein Stempel ist nicht notwendig.
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So gehen Sie vor:
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Füllen Sie das Formular AN10 online aus: https://www.tu-braunschweig.de/it/self-service/formulare.
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Setzen Sie bei „Meine Einrichtung ist nicht aufgeführt“ einen Haken.
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Tragen Sie den Namen Ihrer Fachgruppe im Format „FG <Fachgruppenname>“ ein.
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Geben Sie als „Leitung der Einrichtung“ "Gewählter Fachgruppenrat" an.
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Geben Sie den unterschriebenen Antrag persönlich am IT-Service-Desk ab und weisen Sie sich mit Ihrer TUCard aus.
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Nach der Bearbeitung des Antrags wird eine Bestätigung per E-Mail verschickt. Falls ein alter DV-Koordinator abgemeldet werden soll, füllen Sie einen identischen Antrag aus.
Wie stellt das GITZ sicher, dass wir berechtigt sind?
Wenn Sie einen Antrag persönlich beim GITZ-Service-Desk abgeben, müssen Sie sich mit Ihrer TUCard ausweisen. Das GITZ prüft dann anhand der offiziellen Wahlergebnisse des Wahlamts, ob Sie für die aktuelle Wahlperiode im Fachgruppenrat gewählt sind.
Services und IT-Ressourcen
Um GITZ-Dienstleistungen wie E-Mail-Adressen, Homepage im TU-CMS, Blogs, Cloudspeicher und Stud.IP in Anspruch zu nehmen, muss ein Antrag gestellt werden.
Sobald ein DV-Koordinator eingerichtet ist, kann er im Namen der Fachschaft die weiteren IT-Dienstleistungen formlos beim GITZ anfragen. Diese formlosen Anträge für Services müssen immer unterschrieben sein. Das Besondere ist, dass kein Stempel erforderlich ist, weshalb das fehlende Siegel auch nicht bemängelt wird.
Besondere Hinweise
Dieser Teil behandelt die spezifischen internen Regeln, die für Fachschaften gelten.
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Anlegen einer neuen Fachgruppe
Wenn Ihre Fachgruppe noch nicht in den GITZ-Systemen existiert, muss sie angelegt werden. Die Grundlage hierfür ist, dass sie als offiziell gewählte Fachgruppe anerkannt ist.
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Eine Übersicht aller gewählten Fachgruppen finden Sie auf der Wahlplattform der TU Braunschweig: https://www.tu-braunschweig.de/wahlamt/studentischewahlen.
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Bei Rückfragen oder wenn Ihre Fachgruppe noch nicht in den Systemen des GITZ eingetragen ist, ist das AStA-Fachschaftenreferat Ihr erster Ansprechpartner. Sie helfen Ihnen dabei, Ihre Fachgruppe offiziell registrieren zu lassen. Sie erreichen das Referat unter: asta-fachschaftenreferat@tu-braunschweig.de.
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- Achtung bei ähnlichen Namen: Passen Sie bei Fachgruppen mit ähnlichen Namen (z. B. "Biologie" und "Biologie und Ihre Vermittlung") auf, dass Sie immer die korrekte Bezeichnung angeben, um Verwechslungen zu vermeiden.
- Andere AStA-Organe: Für andere AStA-Organe wie Referate oder das Studierendenparlament gelten andere Regeln.
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Netzwerkadressen: Sie haben keine eigenen IP-Adressbereiche, sondern nutzen den gemeinsamen Bereich der Einrichtung "Fachschaften" (Netz FSSUPA).