Offizielle Registrierung
DieseDie folgenden Informationen sindberuhen Auszugauf ausdieser Grundlage: Ordnung zur Registrierung Studentischer Vereinigungen der GrundlageTech-
nischen istUniversität https://leopard.tu-braunschweig.de/servlets/MCRFileNodeServlet/dbbs_derivate_00046810/nr-1259a.pdfBraunschweig
Nur eine vom Präsidium anerkannte und im Register geführte Vereinigung hat Anspruch auf bestimmte Leistungen und Rechte der TU Braunschweig. Um diesen Status zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
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Ihre Vereinigung muss sich aus hauptsächlich immatrikulierten Studierenden der TU Braunschweig zusammensetzen.
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Ihre Ziele müssen studien- oder hochschulbezogen sein (z.B. fachliche, hochschulpolitische, sportliche, musische oder soziale Interessen).
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Ihre Vereinigung muss für Studierende jeden Geschlechts, jeder Nationalität und Herkunft offen sein.
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Ihre Satzung und Aktivitäten müssen mit den Werten und Gesetzen der TU Braunschweig und der Bundesrepublik Deutschland übereinstimmen.
Definition und Zweck
Eine studentische Vereinigung ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Studierenden mit einem gemeinsamen Interesse (z. B. Sport, Kultur, Politik oder Fachübergreifendes). Sie ist rechtlich und finanziell unabhängig von der Hochschule und agiert inhaltlich frei.
Anerkennungsvoraussetzungen und Antragsverfahren
Um vom GITZ und der Universität als offizielle studentische Vereinigung anerkannt zu werden, müssen Sie sich beim Justiziariat (Abteilung 11) registrieren.
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Anerkennungsvoraussetzungen:
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Ihre Vereinigung muss sich aus hauptsächlich immatrikulierten Studierenden der TU Braunschweig zusammensetzen.
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Ihre Ziele müssen studien- oder hochschulbezogen sein.
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Der Zugang muss Studierenden jeden Geschlechts und jeder Herkunft offenstehen.
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Ihre Aktivitäten müssen mit den Werten der TU Braunschweig und den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland in Einklang stehen.
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Antragsverfahren:
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Der schriftliche Antrag muss von mindestens sieben immatrikulierten Studierenden unterschrieben werden.
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Reichen Sie den Antrag bei der Abteilung 11 (Justiziariat) ein.
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Fügen Sie dem Antrag die Immatrikulationsbescheinigungen, die Satzung und das Gründungsprotokoll bei.
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Ihre Ansprechpartnerin im Justiziariat
Für alle offiziellen Anliegen ist Melany Keinert in der Abteilung 11 die zuständige Ansprechpartnerin (m.keinert@tu-braunschweig.de, Tel. 4353).
Den Status Ihrer Registrierung können Sie jederzeit auf der öffentlichen Liste des Justiziariats überprüfen: Liste der registrierten studentischen Vereinigungen.
Ihre Pflichten
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Jährliche Rückmeldung: Sie sind verpflichtet, bis zum 01. Oktober eines jeden Jahres eine schriftliche Rückmeldung bei der Abteilung 11 vorzunehmen.
Wichtiger Hinweis zum Widerruf der Anerkennung
Sollten Sie die genannten Pflichten nicht einhalten, kann die Anerkennung als Studentische Vereinigung widerrufen und Ihr Name aus dem Register entfernt werden. Dies führt zum Verlust aller mit der Anerkennung verbundenen Rechte.