Sonderrücklagenfonds / Fonds der Sonderrücklage beantragen
Sonderrücklagenfonds (ausführliche Erklärung im Glossar) können Ihnen an zwei Stellen begegnen:
- Für jedes "normale" Projekt muss angegeben werden, welcher (bereits vorhandene) Sonderrücklagenfonds ggf. verwendet werden soll, um ein etwaiges Saldo am Projektende aus dem Projektfonds wegzubuchen.
- Wenn Ihre Einrichtung über die beiden von Anfang an vorhandenen Sonderrücklagenfonds (je einer für wirtschaftliche und nicht wirtschaftliche Rücklagen) hinaus weitere Sonderrücklagenfonds beantragen möchte.
Diese Anleitung behandelt Fall 2
Um per Projektanzeige einen neuen Sonderrücklagenfonds zu beantragen, legen Sie im FIS zunächst pro Forma ein Projekt an. Wichtig:
- Zweck: Sonstiges (dadurch entfällt die Angabe forschungsbezogener Klassifikationen)
- Wirtschaftlich: ja oder nein - je nach geplanter Verwendung des Fonds
- nicht wirtschaftlich: Fonds-Intervall 619...
- wirtschaftlich: Fonds-Intervall 645...
- Mittelherkunft: Angabe entfällt / nicht erforderlich.
- Dokumente / Anlagen: entfällt
Alles weitere ist genau wie bei allen anderen Projekten und Projektanzeigen im FIS.