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Sonderrücklagenfonds / Fonds der Sonderrücklage beantragen

Sonderrücklagenfonds können Ihnen an zwei Stellen begegnen:

  1. Für jedes "normale" Projekt muss angegeben werden, welcher (bereits vorhandene) Sonderrücklagenfonds ggf. verwendet werden soll.
  2. Wenn Ihre Einrichtung über die beiden von Anfang an vorhandenen Sonderrücklagenfonds (je einer für wirtschaftliche und nicht wirtschaftliche Rücklagen) hinaus weitere Sonderrücklagenfonds beantragen möchte.

Diese Anleitung behandelt Fall 2

Um per Projektanzeige einen neuen Sonderrücklagenfonds zu beantragen, legen Sie im FIS zunächst pro Forma ein Projekt an. Wichtig:

  • Zweck: Sonstiges (dadurch entfällt die Angabe forschungsbezogener Klassifikationen)
  • Wirtschaftlich: ja oder nein - je nach geplanter Verwendung des Fonds
    • nicht wirtschaftlich: Fonds-Intervall 619...
    • wirtschaftlich: Fonds-Intervall 645...
  • Mittelherkunft: Angabe entfällt / nicht erforderlich.
  • Dokumente / Anlagen: entfällt

Alles weitere ist genau wie bei allen anderen Projekten und Projektanzeigen im FIS.