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Sonderrücklagenfonds

Sonderrücklagenfonds können Ihnen an zwei Stellen begegnen:

  1. Für jedes "normale" Projekt muss angegeben werden, welcher (bereits vorhandene) Sonderrücklagenfonds ggf. verwendet werden soll.
  2. Wenn Ihre Einrichtung über die beiden von Anfang an vorhandenen Sonderrücklagenfonds (je einer für wirtschaftliche und nicht wirtschaftliche Rücklagen) hinaus weitere Sonderrücklagenfonds beantragen möchte.

Diese Anleitung behandelt Fall 2.

Um per Projektanzeige einen neuen Sonderrücklagenfonds zu beantragen, legen Sie im FIS zunächst pro Forma ein Projekt an. Wichtig: