Sonderrücklagenfonds
Sonderrücklagenfonds können Ihnen an zwei Stellen begegnen:
- Für jedes "normale" Projekt muss angegeben werden, welcher (bereits vorhandene) Sonderrücklagenfonds ggf. verwendet werden soll.
- Wenn Ihre Einrichtung über die beiden von Anfang an vorhandenen Sonderrücklagenfonds (je einer für wirtschaftliche und nicht wirtschaftliche Rücklagen) hinaus weitere Sonderrücklagenfonds beantragen möchte.
Diese Anleitung behandelt Fall 2.