Offizielle Registrierung

Die folgenden Informationen beruhen auf dieser Grundlage: Ordnung zur Registrierung Studentischer Vereinigungen der Tech-
nischen Universität Braunschweig

Rechte und Pflichten

Nur eine vom Präsidium anerkannte und im Register geführte Vereinigung hat Anspruch auf bestimmte Leistungen und Rechte der TU Braunschweig. Um diesen Status zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Definition und Zweck

Eine studentische Vereinigung ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Studierenden mit einem gemeinsamen Interesse (z. B. Sport, Kultur, Politik oder Fachübergreifendes). Sie ist rechtlich und finanziell unabhängig von der Hochschule und agiert inhaltlich frei.

Anerkennungsvoraussetzungen und Antragsverfahren

Um vom GITZ und der Universität als offizielle studentische Vereinigung anerkannt zu werden, müssen Sie sich beim Justiziariat (Abteilung 11) registrieren.

Ihre Ansprechpartnerin im Justiziariat

Für alle offiziellen Anliegen ist Melany Keinert in der Abteilung 11 die zuständige Ansprechpartnerin (m.keinert@tu-braunschweig.de, Tel. 4353).

Den Status Ihrer Registrierung können Sie jederzeit auf der öffentlichen Liste des Justiziariats überprüfen: Liste der registrierten studentischen Vereinigungen.

Wichtiger Hinweis

Jährliche Rückmeldung: Sie sind verpflichtet, bis zum 01. Oktober eines jeden Jahres eine schriftliche Rückmeldung bei der Abteilung 11 vorzunehmen.

Den Rückmeldeantrag finden Sie hier: Link

Wenn Sie die genannten Pflichten nicht einhalten, kann Ihre Anerkennung als studentische Vereinigung widerrufen und Ihr Name aus dem Register gestrichen werden. In diesem Fall verlieren Sie alle damit verbundenen Rechte und können die GITZ-Dienste nicht mehr nutzen.


Revision #9
Created 2025-08-11 08:41:19 UTC by Arne Christensen
Updated 2025-08-26 13:25:38 UTC by Arne Christensen