Studentische Vereinigungen und Fachschaften Dieses Buch ist Ihre zentrale Anlaufstelle für die Zusammenarbeit mit dem Gauß-IT-Zentrum. Es erklärt Ihnen u.a., welche IT-Dienstleistungen wir Ihnen als studentische Vereinigung oder Fachschaft anbieten und wie Sie diese reibungslos beantragen und verwalten können. Definition und Abgrenzung Eine „Fachschaft“ und eine „studentische Vereinigung“ sind beides Formen studentischen Engagements an Hochschulen, unterscheiden sich aber in Zweck, Rechtsform und Einbettung in das universitäre System. Fachschaft Definition und Zweck Eine Fachschaft vertritt alle Studierenden eines einzelnen Fachs oder Fachbereichs (z. B. Fachschaft Physik). Ihre Hauptaufgaben umfassen Studienberatung, Informationsvermittlung (z. B. Stundenplan, Prüfungsordnung), die Organisation fachbezogener Events (Exkursionen, Tutorien) und die Mitwirkung in fakultären Gremien (Fachbereichsrat, Prüfungsausschuss). Sie fokussiert sich auf studienbezogene und hochschulpolitische Belange des jeweiligen Studiengangs. Rechtsform und Einbindung Fachschaften sind meist formlose Gremien, deren Existenz und Aufgaben in der Satzung der Hochschule oder des Fachbereichs verankert sind. Sie sind ein integraler Bestandteil des hochschulischen Selbstverwaltungssystems. Finanzierung Fachschaften erhalten oft einen kleinen Anteil aus dem Verfassten Studierendenschaftsbeitrag (AStA-Mittel) und können zusätzlich z. B. durch Spenden oder Uni-Förderprogramme unterstützt werden. Mitspracherechte und Gremienarbeit Mitglieder der Fachschaft entsenden Vertreter in hochschulinterne Gremien (Senat, Fakultätsräte, Prüfungsausschüsse) und wirken so direkt an hochschulpolitischen Entscheidungen mit. Schwerpunkt Studiengangsspezifische Interessenvertretung und Beratungsstelle. Studentische Vereinigung Definition und Zweck Eine studentische Vereinigung ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Studierenden mit einem gemeinsamen Interesse (z. B. Sport, Kultur, Politik, internationale Kontakte, Fachübergreifendes). Sie kann als eingetragener Verein (e. V.) organisiert sein oder informell agieren (z. B. bonding e.V. , Foodsharing Hochschulgruppe Braunschweig, Students for Future). Der Zweck liegt in der Freizeitgestaltung, dem kulturellen Austausch, politischem Engagement oder fachübergreifenden Aktivitäten, ohne zwingend eine Mitwirkung in universitären Verwaltungsstrukturen. Rechtsform und Einbindung Studentische Vereinigungen sind private Zusammenschlüsse, häufig als eingetragener Verein (e. V.) mit eigener Satzung, Vorstand und Mitgliedsbeiträgen. Sie agieren rechtlich und finanziell unabhängig von der Hochschule und sind inhaltlich frei aufgestellt. Finanzierung Studentische Vereine finanzieren sich überwiegend über Mitgliedsbeiträge, Spenden, Fördermittel (z. B. Sportförderung) und eigene Veranstaltungen (Kneipenabende, Workshops). Mitspracherechte und Gremienarbeit Studentische Vereinigungen können zwar Studierende mobilisieren und extern Lobbyarbeit leisten (gegenüber Uni, Stadt, Land), haben aber keine „automatischen“ Sitze in universitären Gremien. Schwerpunkt Themen- oder freizeitbezogene Gemeinschaft über Fächergrenzen hinaus. Zusammengefasst Eine Fachschaft ist ein hochschulintern verankertes Organ zur Interessenvertretung aller Studierenden eines Fachs, während eine studentische Vereinigung ein freier, meist als Verein organisierter Zusammenschluss nach gemeinsamen Hobbys, politischen, kulturellen oder sportlichen Zielen ist. Studentische Vereinigungen Dieses Kapitel ist eine Hilfestellung für die Zusammenarbeit mit dem GITZ und der Universität. Es erklärt Ihnen, wie Sie als studentische Vereinigung offizielle Anerkennung erhalten, welche IT-Dienstleistungen Ihnen zustehen und wie Sie diese Schritt für Schritt beantragen. Offizielle Registrierung Die folgenden Informationen beruhen auf dieser Grundlage: Ordnung zur Registrierung Studentischer Vereinigungen der Tech- nischen Universität Braunschweig Rechte und Pflichten Nur eine vom Präsidium anerkannte und im Register geführte Vereinigung hat Anspruch auf bestimmte Leistungen und Rechte der TU Braunschweig. Um diesen Status zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Ihre Vereinigung muss sich aus hauptsächlich immatrikulierten Studierenden der TU Braunschweig zusammensetzen. Ihre Ziele müssen studien- oder hochschulbezogen sein (z.B. fachliche, hochschulpolitische, sportliche, musische oder soziale Interessen). Ihre Vereinigung muss für Studierende jeden Geschlechts, jeder Nationalität und Herkunft offen sein. Ihre Satzung und Aktivitäten müssen mit den Werten und Gesetzen der TU Braunschweig und der Bundesrepublik Deutschland übereinstimmen. Definition und Zweck Eine studentische Vereinigung ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Studierenden mit einem gemeinsamen Interesse (z. B. Sport, Kultur, Politik oder Fachübergreifendes). Sie ist rechtlich und finanziell unabhängig von der Hochschule und agiert inhaltlich frei. Anerkennungsvoraussetzungen und Antragsverfahren Um vom GITZ und der Universität als offizielle studentische Vereinigung anerkannt zu werden, müssen Sie sich beim Justiziariat (Abteilung 11) registrieren. Anerkennungsvoraussetzungen: Ihre Vereinigung muss sich aus hauptsächlich immatrikulierten Studierenden der TU Braunschweig zusammensetzen. Ihre Ziele müssen studien- oder hochschulbezogen sein. Der Zugang muss Studierenden jeden Geschlechts und jeder Herkunft offenstehen . Ihre Aktivitäten müssen mit den Werten der TU Braunschweig und den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland in Einklang stehen . Antragsverfahren: Der schriftliche Antrag muss von mindestens sieben immatrikulierten Studierenden unterschrieben werden. Reichen Sie den Antrag bei der Abteilung 11 (Justiziariat) ein. Fügen Sie dem Antrag die Immatrikulationsbescheinigungen , die Satzung und das Gründungsprotokoll bei. Den Antrag finden Sie hier: Link Ihre Ansprechpartnerin im Justiziariat Für alle offiziellen Anliegen ist Melany Keinert in der Abteilung 11 die zuständige Ansprechpartnerin (m.keinert@tu-braunschweig.de, Tel. 4353). Den Status Ihrer Registrierung können Sie jederzeit auf der öffentlichen Liste des Justiziariats überprüfen: Liste der registrierten studentischen Vereinigungen . Wichtiger Hinweis Jährliche Rückmeldung: Sie sind verpflichtet, bis zum 01. Oktober eines jeden Jahres eine schriftliche Rückmeldung bei der Abteilung 11 vorzunehmen. Den Rückmeldeantrag finden Sie hier: Link Wenn Sie die genannten Pflichten nicht einhalten, kann Ihre Anerkennung als studentische Vereinigung widerrufen und Ihr Name aus dem Register gestrichen werden. In diesem Fall verlieren Sie alle damit verbundenen Rechte und können die GITZ-Dienste nicht mehr nutzen. Services und IT-Ressourcen Sobald Ihre Vereinigung offiziell registriert ist, können Sie GITZ-Dienstleistungen in Anspruch nehmen. IT-Dienstleistungen am GITZ E-Mail-Adressen Cloudspeicher zur Ablage Ihrer Daten ... Wer darf Anträge stellen? Von einer Leitungsperson oder einem DV-Koordinierendem kann im Namen der studentischen Vereinigung weitere IT-Dienstleistungen formlos beim GITZ angefragt werden. Anträge für Leistungen wie E-Mail-Adressen, Virtuelle Server, E-Mail-Verteiler, Blogs, Cloudspeicher oder Stud.IP werden wie die von Instituten behandelt. Die Benennung eines DV-Koordinierendem  ist für die Verwaltung Ihrer IT-Services dringend angeraten.  Wer kann beantragen? Anträge müssen von einer Leitungsperson oder einem DV-Koordinierendem  gestellt werden. Welches Formular? Verwenden Sie das Formular AN10 . Wichtig bei der Unterschrift: Das Formular muss unterschrieben sein. Ein Stempel ist nicht erforderlich , da studentische Vereinigungen meist über keinen eigenen Stempel verfügen. Nutzung des zentralen Drucksystems Voraussetzung: Das Drucksystem darf nur von registrierten studentischen Vereinigungen genutzt werden. Impressum: Bei Ausdrucken in großer Auflage (z. B. Flyern oder Plakaten) muss ein Impressum, das Ihre Vereinigung nennt, enthalten sein. Eigenes Druckkonto: Ein eigenes Druckkosten-Konto kann nur eingerichtet werden, wenn Sie eine offizielle Kostenstelle vorweisen können. Antrag AN02 Antrag auf eine E-Mail-Adressse AN02: So beantragen Sie übertragbare Benutzerkennungen für E-Mail-Adressen Bitte füllen Sie das Formular auf der Formulare-Seite aus. Mit dem Formular AN02 können Sie für Ihre studentische Vereinigung übertragbare Benutzerkennungen beantragen. Diese sind ideal für Funktionen, die nicht an eine bestimmte Person gebunden sein sollen, wie z. B. eine allgemeine Kontakt-E-Mail-Adresse oder ein gemeinsamer Kalender. Wichtige Hinweise zur Antragstellung Wer muss unterschreiben? Das Formular muss von einer Leitungsperson oder einem DV-Koordinator unterschrieben werden. Stempel ist nicht nötig: Ein Instituts- oder Vereinsstempel ist auf diesem Formular nicht zwingend erforderlich . Sie müssen sich keine Sorgen machen, falls Ihre Vereinigung keinen Stempel hat oder dieser fehlt. Vollständigkeit: Achten Sie darauf, dass alle Felder, insbesondere die Unterschrift, vollständig ausgefüllt sind. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden. Einreichung: Reichen Sie das Formular beim IT-Service-Desk ein. Prüfung des Verwendungszwecks: Das GITZ prüft, ob der Zweck der Kennung mit den Richtlinien und dem Dienstleistungskatalog übereinstimmt. Sollte eine E-Mail-Adresse zu allgemein sein, kann es sein, dass sie nicht genehmigt wird. ​ ​ Fachschaften Dieses Kapitel führt Sie durch die speziellen Abläufe für Fachschaften und Fachgruppen. Sie erfahren, wie Sie IT-Ressourcen beantragen, wer dazu berechtigt ist und welche Besonderheiten für Sie gelten. Wichtige Informationen für Fachgruppen und Fachschaften Dieses Kapitel erklärt die spezifischen Regeln und Abgrenzungen, die für Fachschaften gelten. Sie erhalten wichtige Tipps zur korrekten Benennung. Das Fachschaftenreferat Das  Fachschaftenreferat ist Teil des AStA und steht bei allen Fragen zur Fachgruppen- und Fachschaftsarbeit zur Seite. Es organisiert außerdem das Fachschaftenplenum und pflegt die Informationen zu den Fachgruppen auf der AStA-Website. Zu erreichen ist das Fachschaftenreferat unter: asta-fachschaftenreferat@tu-braunschweig.de Satzungen und Ordnungen Hochschulpolitik basiert auf Satzungen und Ordnungen, die den Handlungsspielraum festlegen. Für die Arbeit sind besonders die Fachschaftsrahmenordnung von 1983, die Organisationssatzung der Studierendenschaft, die Finanzordnung und das Niedersächsische Hochschulgesetz relevant. Zu finden ist es nach dem Login mit einer tubs-id auf der Website des Studierendenparlaments:  Website Stupa Das Fachschaftenwiki Im Fachschaftenwiki findet man hilfreiche Informationen zur Fachschafts- und Fachgruppenarbeit sowie zur Hochschulpolitik im Allgemeinen. Hier der Link zum Wiki Besondere Hinweise Anlegen einer neuen Fachgruppe Wenn die Fachgruppe noch nicht in den GITZ-Systemen existiert, muss sie angelegt werden. Die Grundlage hierfür ist, dass sie als offiziell gewählte Fachgruppe anerkannt ist. Eine Übersicht aller gewählten Fachgruppen finde man auf der Wahlplattform der TU Braunschweig : https://www.tu-braunschweig.de/wahlamt/studentischewahlen. Ebenfalls liefert die AStA-Website Informationen zu Fachgruppen ung Fachschaften Bei Rückfragen oder wenn Ihre Fachgruppe noch nicht in den Systemen des GITZ eingetragen ist, ist das AStA-Fachschaftenreferat Ihr erster Ansprechpartner. Sie helfen Ihnen dabei, Ihre Fachgruppe offiziell registrieren zu lassen. Sie erreichen das Referat unter: asta-fachschaftenreferat@tu-braunschweig.de Achtung bei ähnlichen Namen: Passen Sie bei Fachgruppen mit ähnlichen Namen (z. B. "Biologie" und "Biologie und Ihre Vermittlung") auf, dass Sie immer die korrekte Bezeichnung angeben, um Verwechslungen zu vermeiden. Andere AStA-Organe: Für andere AStA-Organe wie Referate oder das Studierendenparlament gelten andere Regeln. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an den IT-Service-Desk Services und IT-Ressourcen Hier werden alle verfügbaren Services aufgelistet, die Fachschaften in Anspruch nehmen können (z.B. E-Mail, CMS, Cloudspeicher). Sie können vom GITZ folgende Leistungen in Anspruch nehmen, wenn Sie einen DV-Koordinator benannt haben: E-Mail-Adressen Homepage im TU-CMS Blogs auf WordPress-Basis Cloudspeicher zur Ablage Ihrer Daten Stud.IP für die Organisation Ihrer Veranstaltungen Netzwerkadressen: Sie haben keine eigenen IP-Adressbereiche, sondern nutzen den gemeinsamen Bereich der Einrichtung "Fachschaften" ( Netz FSSUPA ). ... Wer darf Anträge stellen? Der DV-Koordinator, kann im Namen der Fachschaft die weiteren IT-Dienstleistungen  formlos beim GITZ anfragen. Anträge für bestimmte Services (AN02) müssen immer unterschrieben sein. Das Besondere ist, dass kein Stempel erforderlich ist, weshalb das fehlende Siegel auch nicht bemängelt wird. AN10 Antrag für DV-Koordinierende So stellen Sie einen Antrag für DV-Koordinierende Um Änderungen im KDD (Koordinatoren-Daten-Dienst) vorzunehmen, wie zum Beispiel die Verwaltung von E-Mail-Adressen oder die Nutzung anderer GITZ-Dienste, muss eine Person die Koordination dieser Daten für die Fachgruppe übernehmen. Hierzu muss ein DV-Koordinierender  angemeldet werden. Dies ist in den aller-meisten Fällen eine Person des gewählten Fachgruppenrats. Die Anmeldung, aber auch Abmeldung eines DV-Koordinierenden erfolgt über das Formular AN10 . Wer kann den Antrag stellen? Der Antrag wird von einer gewählten Person des Fachgruppenrats gestellt. Ein Stempel ist nicht notwendig . Welche Unterschrift wird benötigt? Bei der Anmeldung eines neuen DV-Koordinierenden ist auch die  Unterschrift bei neuen DV-Koordinierenden  auf dem Formular zwingend erforderlich. Im Prinzip unterschreibt hier die  gewählten Person des Fachgruppenrats für sich selbst. Bei der Abmeldung eines DV-Koordinierenden ist dieses Feld sinngemäß nicht vorhanden. So gehen Sie vor: Füllen Sie das Formular AN10 online aus:  https://www.tu-braunschweig.de/it/self-service/formulare/einzelformular/?anId=AN10 Setzen Sie bei „Meine Einrichtung ist nicht aufgeführt“ einen Haken. Tragen Sie den Namen Ihrer Fachgruppe im Format „FG “ ein. Geben Sie als „Leitung der Einrichtung“ "Gewählter Fachgruppenrat" an. Geben Sie den unterschriebenen Antrag persönlich am IT-Service-Desk ab und weisen Sie sich mit Ihrer TUCard aus. Wie stellt das GITZ sicher, dass Sie berechtigt sind? Wenn Sie einen Antrag persönlich beim IT-Service-Desk abgeben, müssen Sie sich mit Ihrer TUCard ausweisen. Das GITZ prüft dann anhand der offiziellen Wahlergebnisse des Wahlamts , ob Sie für die aktuelle Wahlperiode im Fachgruppenrat gewählt sind. Nach der Bearbeitung des Antrags wird eine Bestätigung per E-Mail verschickt. Optimalerweise füllen Sie gleich einen identischen Antrag auf Abmeldung des bisherigen DV-Koordinierenden aus