Studentische Vereinigungen und Fachschaften

Dieses Buch ist Ihre zentrale Anlaufstelle für die Zusammenarbeit mit dem Gauß-IT-Zentrum. Es erklärt Ihnen u.a., welche IT-Dienstleistungen wir Ihnen als studentische Vereinigung oder Fachschaft anbieten und wie Sie diese reibungslos beantragen und verwalten können.

Definition und Abgrenzung

Eine „Fachschaft“ und eine „studentische Vereinigung“ sind beides Formen studentischen Engagements an Hochschulen, unterscheiden sich aber in Zweck, Rechtsform und Einbettung in das universitäre System.

Fachschaft

Definition und Zweck

Eine Fachschaft vertritt alle Studierenden eines einzelnen Fachs oder Fachbereichs (z. B. Fachschaft Physik). Ihre Hauptaufgaben umfassen Studienberatung, Informationsvermittlung (z. B. Stundenplan, Prüfungsordnung), die Organisation fachbezogener Events (Exkursionen, Tutorien) und die Mitwirkung in fakultären Gremien (Fachbereichsrat, Prüfungsausschuss). Sie fokussiert sich auf studienbezogene und hochschulpolitische Belange des jeweiligen Studiengangs.

Rechtsform und Einbindung

Fachschaften sind meist formlose Gremien, deren Existenz und Aufgaben in der Satzung der Hochschule oder des Fachbereichs verankert sind. Sie sind ein integraler Bestandteil des hochschulischen Selbstverwaltungssystems.

Finanzierung

Fachschaften erhalten oft einen kleinen Anteil aus dem Verfassten Studierendenschaftsbeitrag (AStA-Mittel) und können zusätzlich z. B. durch Spenden oder Uni-Förderprogramme unterstützt werden.

Mitspracherechte und Gremienarbeit

Mitglieder der Fachschaft entsenden Vertreter in hochschulinterne Gremien (Senat, Fakultätsräte, Prüfungsausschüsse) und wirken so direkt an hochschulpolitischen Entscheidungen mit.

Schwerpunkt

Studiengangsspezifische Interessenvertretung und Beratungsstelle.

Studentische Vereinigung

Definition und Zweck

Eine studentische Vereinigung ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Studierenden mit einem gemeinsamen Interesse (z. B. Sport, Kultur, Politik, internationale Kontakte, Fachübergreifendes). Sie kann als eingetragener Verein (e. V.) organisiert sein oder informell agieren (z. B. bonding e.V. , Foodsharing Hochschulgruppe Braunschweig, Students for Future). Der Zweck liegt in der Freizeitgestaltung, dem kulturellen Austausch, politischem Engagement oder fachübergreifenden Aktivitäten, ohne zwingend eine Mitwirkung in universitären Verwaltungsstrukturen.

Rechtsform und Einbindung

Studentische Vereinigungen sind private Zusammenschlüsse, häufig als eingetragener Verein (e. V.) mit eigener Satzung, Vorstand und Mitgliedsbeiträgen. Sie agieren rechtlich und finanziell unabhängig von der Hochschule und sind inhaltlich frei aufgestellt.

Finanzierung

Studentische Vereine finanzieren sich überwiegend über Mitgliedsbeiträge, Spenden, Fördermittel (z. B. Sportförderung) und eigene Veranstaltungen (Kneipenabende, Workshops).

Mitspracherechte und Gremienarbeit

Studentische Vereinigungen können zwar Studierende mobilisieren und extern Lobbyarbeit leisten (gegenüber Uni, Stadt, Land), haben aber keine „automatischen“ Sitze in universitären Gremien.

Schwerpunkt

Themen- oder freizeitbezogene Gemeinschaft über Fächergrenzen hinaus.

Zusammengefasst

Eine Fachschaft ist ein hochschulintern verankertes Organ zur Interessenvertretung aller Studierenden eines Fachs, während eine studentische Vereinigung ein freier, meist als Verein organisierter Zusammenschluss nach gemeinsamen Hobbys, politischen, kulturellen oder sportlichen Zielen ist.


Studentische Vereinigungen

Dieses Kapitel ist eine Hilfestellung für die Zusammenarbeit mit dem GITZ und der Universität. Es erklärt Ihnen, wie Sie als studentische Vereinigung offizielle Anerkennung erhalten, welche IT-Dienstleistungen Ihnen zustehen und wie Sie diese Schritt für Schritt beantragen.

Studentische Vereinigungen

Offizielle Registrierung

Die folgenden Informationen beruhen auf dieser Grundlage: Ordnung zur Registrierung Studentischer Vereinigungen der Tech-
nischen Universität Braunschweig

Rechte und Pflichten

Nur eine vom Präsidium anerkannte und im Register geführte Vereinigung hat Anspruch auf bestimmte Leistungen und Rechte der TU Braunschweig. Um diesen Status zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Definition und Zweck

Eine studentische Vereinigung ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Studierenden mit einem gemeinsamen Interesse (z. B. Sport, Kultur, Politik oder Fachübergreifendes). Sie ist rechtlich und finanziell unabhängig von der Hochschule und agiert inhaltlich frei.

Anerkennungsvoraussetzungen und Antragsverfahren

Um vom GITZ und der Universität als offizielle studentische Vereinigung anerkannt zu werden, müssen Sie sich beim Justiziariat (Abteilung 11) registrieren.

Ihre Ansprechpartnerin im Justiziariat

Für alle offiziellen Anliegen ist Melany Keinert in der Abteilung 11 die zuständige Ansprechpartnerin (m.keinert@tu-braunschweig.de, Tel. 4353).

Den Status Ihrer Registrierung können Sie jederzeit auf der öffentlichen Liste des Justiziariats überprüfen: Liste der registrierten studentischen Vereinigungen.

Wichtiger Hinweis

Jährliche Rückmeldung: Sie sind verpflichtet, bis zum 01. Oktober eines jeden Jahres eine schriftliche Rückmeldung bei der Abteilung 11 vorzunehmen.

Den Rückmeldeantrag finden Sie hier: Link

Wenn Sie die genannten Pflichten nicht einhalten, kann Ihre Anerkennung als studentische Vereinigung widerrufen und Ihr Name aus dem Register gestrichen werden. In diesem Fall verlieren Sie alle damit verbundenen Rechte und können die GITZ-Dienste nicht mehr nutzen.

Studentische Vereinigungen

Services und IT-Ressourcen

Sobald Ihre Vereinigung offiziell registriert ist, können Sie GITZ-Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

IT-Dienstleistungen am GITZ

Wer darf Anträge stellen?

Von einer Leitungsperson oder einem DV-Koordinierendem kann im Namen der studentischen Vereinigung weitere IT-Dienstleistungen formlos beim GITZ angefragt werden.
Anträge für Leistungen wie E-Mail-Adressen, Virtuelle Server, E-Mail-Verteiler, Blogs, Cloudspeicher oder Stud.IP werden wie die von Instituten behandelt.

Die Benennung eines DV-Koordinierendem ist für die Verwaltung Ihrer IT-Services dringend angeraten. 

Nutzung des zentralen Drucksystems

Studentische Vereinigungen

Antrag AN02 Antrag auf eine E-Mail-Adressse

AN02: So beantragen Sie übertragbare Benutzerkennungen für E-Mail-Adressen

Bitte füllen Sie das Formular auf der Formulare-Seite aus.
Mit dem Formular AN02 können Sie für Ihre studentische Vereinigung übertragbare Benutzerkennungen beantragen. Diese sind ideal für Funktionen, die nicht an eine bestimmte Person gebunden sein sollen, wie z. B. eine allgemeine Kontakt-E-Mail-Adresse oder ein gemeinsamer Kalender.

Wichtige Hinweise zur Antragstellung

Fachschaften

Dieses Kapitel führt Sie durch die speziellen Abläufe für Fachschaften und Fachgruppen. Sie erfahren, wie Sie IT-Ressourcen beantragen, wer dazu berechtigt ist und welche Besonderheiten für Sie gelten.

Fachschaften

Wichtige Informationen für Fachgruppen und Fachschaften

Dieses Kapitel erklärt die spezifischen Regeln und Abgrenzungen, die für Fachschaften gelten. Sie erhalten wichtige Tipps zur korrekten Benennung.

Das Fachschaftenreferat

Das Fachschaftenreferat ist Teil des AStA und steht bei allen Fragen zur Fachgruppen- und Fachschaftsarbeit zur Seite. Es organisiert außerdem das Fachschaftenplenum und pflegt die Informationen zu den Fachgruppen auf der AStA-Website.
Zu erreichen ist das Fachschaftenreferat unter: asta-fachschaftenreferat@tu-braunschweig.de

Satzungen und Ordnungen

Hochschulpolitik basiert auf Satzungen und Ordnungen, die den Handlungsspielraum festlegen. Für die Arbeit sind besonders die Fachschaftsrahmenordnung von 1983, die Organisationssatzung der Studierendenschaft, die Finanzordnung und das Niedersächsische Hochschulgesetz relevant.
Zu finden ist es nach dem Login mit einer tubs-id auf der Website des Studierendenparlaments: Website Stupa

Das Fachschaftenwiki

Im Fachschaftenwiki findet man hilfreiche Informationen zur Fachschafts- und Fachgruppenarbeit sowie zur Hochschulpolitik im Allgemeinen.
Hier der Link zum Wiki

Besondere Hinweise

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an den IT-Service-Desk

Fachschaften

Services und IT-Ressourcen

Hier werden alle verfügbaren Services aufgelistet, die Fachschaften in Anspruch nehmen können (z.B. E-Mail, CMS, Cloudspeicher).

Sie können vom GITZ folgende Leistungen in Anspruch nehmen, wenn Sie einen DV-Koordinator benannt haben:

Wer darf Anträge stellen?

Der DV-Koordinator, kann im Namen der Fachschaft die weiteren IT-Dienstleistungen formlos beim GITZ anfragen.
Anträge für bestimmte Services (AN02) müssen immer unterschrieben sein. Das Besondere ist, dass kein Stempel erforderlich ist, weshalb das fehlende Siegel auch nicht bemängelt wird.

Fachschaften

AN10 Antrag für DV-Koordinierende

So stellen Sie einen Antrag für DV-Koordinierende


Um Änderungen im KDD (Koordinatoren-Daten-Dienst) vorzunehmen, wie zum Beispiel die Verwaltung von E-Mail-Adressen oder die Nutzung anderer GITZ-Dienste, muss eine Person die Koordination dieser Daten für die Fachgruppe übernehmen. Hierzu muss ein DV-Koordinierender angemeldet werden. Dies ist in den aller-meisten Fällen eine Person des gewählten Fachgruppenrats.

Die Anmeldung, aber auch Abmeldung eines DV-Koordinierenden erfolgt über das Formular AN10.

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Wie stellt das GITZ sicher, dass Sie berechtigt sind?

Wenn Sie einen Antrag persönlich beim IT-Service-Desk abgeben, müssen Sie sich mit Ihrer TUCard ausweisen. Das GITZ prüft dann anhand der offiziellen Wahlergebnisse des Wahlamts, ob Sie für die aktuelle Wahlperiode im Fachgruppenrat gewählt sind.

Nach der Bearbeitung des Antrags wird eine Bestätigung per E-Mail verschickt.


Optimalerweise füllen Sie gleich einen identischen Antrag auf Abmeldung des bisherigen DV-Koordinierenden aus