Studentische Vereinigungen Dieses Kapitel ist eine Hilfestellung für die Zusammenarbeit mit dem GITZ und der Universität. Es erklärt Ihnen, wie Sie als studentische Vereinigung offizielle Anerkennung erhalten, welche IT-Dienstleistungen Ihnen zustehen und wie Sie diese Schritt für Schritt beantragen. Offizielle Registrierung Die folgenden Informationen beruhen auf dieser Grundlage: Ordnung zur Registrierung Studentischer Vereinigungen der Tech- nischen Universität Braunschweig Rechte und Pflichten Nur eine vom Präsidium anerkannte und im Register geführte Vereinigung hat Anspruch auf bestimmte Leistungen und Rechte der TU Braunschweig. Um diesen Status zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Ihre Vereinigung muss sich aus hauptsächlich immatrikulierten Studierenden der TU Braunschweig zusammensetzen. Ihre Ziele müssen studien- oder hochschulbezogen sein (z.B. fachliche, hochschulpolitische, sportliche, musische oder soziale Interessen). Ihre Vereinigung muss für Studierende jeden Geschlechts, jeder Nationalität und Herkunft offen sein. Ihre Satzung und Aktivitäten müssen mit den Werten und Gesetzen der TU Braunschweig und der Bundesrepublik Deutschland übereinstimmen. Definition und Zweck Eine studentische Vereinigung ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Studierenden mit einem gemeinsamen Interesse (z. B. Sport, Kultur, Politik oder Fachübergreifendes). Sie ist rechtlich und finanziell unabhängig von der Hochschule und agiert inhaltlich frei. Anerkennungsvoraussetzungen und Antragsverfahren Um vom GITZ und der Universität als offizielle studentische Vereinigung anerkannt zu werden, müssen Sie sich beim Justiziariat (Abteilung 11) registrieren. Anerkennungsvoraussetzungen: Ihre Vereinigung muss sich aus hauptsächlich immatrikulierten Studierenden der TU Braunschweig zusammensetzen. Ihre Ziele müssen studien- oder hochschulbezogen sein. Der Zugang muss Studierenden jeden Geschlechts und jeder Herkunft offenstehen . Ihre Aktivitäten müssen mit den Werten der TU Braunschweig und den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland in Einklang stehen . Antragsverfahren: Der schriftliche Antrag muss von mindestens sieben immatrikulierten Studierenden unterschrieben werden. Reichen Sie den Antrag bei der Abteilung 11 (Justiziariat) ein. Fügen Sie dem Antrag die Immatrikulationsbescheinigungen , die Satzung und das Gründungsprotokoll bei. Den Antrag finden Sie hier: Link Ihre Ansprechpartnerin im Justiziariat Für alle offiziellen Anliegen ist Melany Keinert in der Abteilung 11 die zuständige Ansprechpartnerin (m.keinert@tu-braunschweig.de, Tel. 4353). Den Status Ihrer Registrierung können Sie jederzeit auf der öffentlichen Liste des Justiziariats überprüfen: Liste der registrierten studentischen Vereinigungen . Wichtiger Hinweis Jährliche Rückmeldung: Sie sind verpflichtet, bis zum 01. Oktober eines jeden Jahres eine schriftliche Rückmeldung bei der Abteilung 11 vorzunehmen. Den Rückmeldeantrag finden Sie hier: Link Wenn Sie die genannten Pflichten nicht einhalten, kann Ihre Anerkennung als studentische Vereinigung widerrufen und Ihr Name aus dem Register gestrichen werden. In diesem Fall verlieren Sie alle damit verbundenen Rechte und können die GITZ-Dienste nicht mehr nutzen. Services und IT-Ressourcen Sobald Ihre Vereinigung offiziell registriert ist, können Sie GITZ-Dienstleistungen in Anspruch nehmen. IT-Dienstleistungen am GITZ E-Mail-Adressen Cloudspeicher zur Ablage Ihrer Daten ... Wer darf Anträge stellen? Von einer Leitungsperson oder einem DV-Koordinierendem kann im Namen der studentischen Vereinigung weitere IT-Dienstleistungen formlos beim GITZ angefragt werden. Anträge für Leistungen wie E-Mail-Adressen, Virtuelle Server, E-Mail-Verteiler, Blogs, Cloudspeicher oder Stud.IP werden wie die von Instituten behandelt. Die Benennung eines DV-Koordinierendem  ist für die Verwaltung Ihrer IT-Services dringend angeraten.  Wer kann beantragen? Anträge müssen von einer Leitungsperson oder einem DV-Koordinierendem  gestellt werden. Welches Formular? Verwenden Sie das Formular AN10 . Wichtig bei der Unterschrift: Das Formular muss unterschrieben sein. Ein Stempel ist nicht erforderlich , da studentische Vereinigungen meist über keinen eigenen Stempel verfügen. Nutzung des zentralen Drucksystems Voraussetzung: Das Drucksystem darf nur von registrierten studentischen Vereinigungen genutzt werden. Impressum: Bei Ausdrucken in großer Auflage (z. B. Flyern oder Plakaten) muss ein Impressum, das Ihre Vereinigung nennt, enthalten sein. Eigenes Druckkonto: Ein eigenes Druckkosten-Konto kann nur eingerichtet werden, wenn Sie eine offizielle Kostenstelle vorweisen können. Antrag AN02 Antrag auf eine E-Mail-Adressse AN02: So beantragen Sie übertragbare Benutzerkennungen für E-Mail-Adressen Bitte füllen Sie das Formular auf der Formulare-Seite aus. Mit dem Formular AN02 können Sie für Ihre studentische Vereinigung übertragbare Benutzerkennungen beantragen. Diese sind ideal für Funktionen, die nicht an eine bestimmte Person gebunden sein sollen, wie z. B. eine allgemeine Kontakt-E-Mail-Adresse oder ein gemeinsamer Kalender. Wichtige Hinweise zur Antragstellung Wer muss unterschreiben? Das Formular muss von einer Leitungsperson oder einem DV-Koordinator unterschrieben werden. Stempel ist nicht nötig: Ein Instituts- oder Vereinsstempel ist auf diesem Formular nicht zwingend erforderlich . Sie müssen sich keine Sorgen machen, falls Ihre Vereinigung keinen Stempel hat oder dieser fehlt. Vollständigkeit: Achten Sie darauf, dass alle Felder, insbesondere die Unterschrift, vollständig ausgefüllt sind. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden. Einreichung: Reichen Sie das Formular beim IT-Service-Desk ein. Prüfung des Verwendungszwecks: Das GITZ prüft, ob der Zweck der Kennung mit den Richtlinien und dem Dienstleistungskatalog übereinstimmt. Sollte eine E-Mail-Adresse zu allgemein sein, kann es sein, dass sie nicht genehmigt wird. ​ ​