Studentische Vereinigungen

Dieses Kapitel ist eine Hilfestellung für die Zusammenarbeit mit dem GITZ und der Universität. Es erklärt Ihnen, wie Sie als studentische Vereinigung offizielle Anerkennung erhalten, welche IT-Dienstleistungen Ihnen zustehen und wie Sie diese Schritt für Schritt beantragen.

Offizielle Registrierung

Die folgenden Informationen beruhen auf dieser Grundlage: Ordnung zur Registrierung Studentischer Vereinigungen der Tech-
nischen Universität Braunschweig

Rechte und Pflichten

Nur eine vom Präsidium anerkannte und im Register geführte Vereinigung hat Anspruch auf bestimmte Leistungen und Rechte der TU Braunschweig. Um diesen Status zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Definition und Zweck

Eine studentische Vereinigung ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Studierenden mit einem gemeinsamen Interesse (z. B. Sport, Kultur, Politik oder Fachübergreifendes). Sie ist rechtlich und finanziell unabhängig von der Hochschule und agiert inhaltlich frei.

Anerkennungsvoraussetzungen und Antragsverfahren

Um vom GITZ und der Universität als offizielle studentische Vereinigung anerkannt zu werden, müssen Sie sich beim Justiziariat (Abteilung 11) registrieren.

Ihre Ansprechpartnerin im Justiziariat

Für alle offiziellen Anliegen ist Melany Keinert in der Abteilung 11 die zuständige Ansprechpartnerin (m.keinert@tu-braunschweig.de, Tel. 4353).

Den Status Ihrer Registrierung können Sie jederzeit auf der öffentlichen Liste des Justiziariats überprüfen: Liste der registrierten studentischen Vereinigungen.

Wichtiger Hinweis

Jährliche Rückmeldung: Sie sind verpflichtet, bis zum 01. Oktober eines jeden Jahres eine schriftliche Rückmeldung bei der Abteilung 11 vorzunehmen.

Den Rückmeldeantrag finden Sie hier: Link

Wenn Sie die genannten Pflichten nicht einhalten, kann Ihre Anerkennung als studentische Vereinigung widerrufen und Ihr Name aus dem Register gestrichen werden. In diesem Fall verlieren Sie alle damit verbundenen Rechte und können die GITZ-Dienste nicht mehr nutzen.

Services und IT-Ressourcen

Sobald Ihre Vereinigung offiziell registriert ist, können Sie GITZ-Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

IT-Dienstleistungen am GITZ

Wer darf Anträge stellen?

Von einer Leitungsperson oder einem DV-Koordinierendem kann im Namen der studentischen Vereinigung weitere IT-Dienstleistungen formlos beim GITZ angefragt werden.
Anträge für Leistungen wie E-Mail-Adressen, Virtuelle Server, E-Mail-Verteiler, Blogs, Cloudspeicher oder Stud.IP werden wie die von Instituten behandelt.

Die Benennung eines DV-Koordinierendem ist für die Verwaltung Ihrer IT-Services dringend angeraten. 

Nutzung des zentralen Drucksystems

Antrag AN02 Antrag auf eine E-Mail-Adressse

AN02: So beantragen Sie übertragbare Benutzerkennungen für E-Mail-Adressen

Bitte füllen Sie das Formular auf der Formulare-Seite aus.
Mit dem Formular AN02 können Sie für Ihre studentische Vereinigung übertragbare Benutzerkennungen beantragen. Diese sind ideal für Funktionen, die nicht an eine bestimmte Person gebunden sein sollen, wie z. B. eine allgemeine Kontakt-E-Mail-Adresse oder ein gemeinsamer Kalender.

Wichtige Hinweise zur Antragstellung