Fachschaften Dieses Kapitel führt Sie durch die speziellen Abläufe für Fachschaften und Fachgruppen. Sie erfahren, wie Sie IT-Ressourcen beantragen, wer dazu berechtigt ist und welche Besonderheiten für Sie gelten. Wichtige Informationen für Fachgruppen und Fachschaften Dieses Kapitel erklärt die spezifischen Regeln und Abgrenzungen, die für Fachschaften gelten. Sie erhalten wichtige Tipps zur korrekten Benennung. Das Fachschaftenreferat Das  Fachschaftenreferat ist Teil des AStA und steht bei allen Fragen zur Fachgruppen- und Fachschaftsarbeit zur Seite. Es organisiert außerdem das Fachschaftenplenum und pflegt die Informationen zu den Fachgruppen auf der AStA-Website. Zu erreichen ist das Fachschaftenreferat unter: asta-fachschaftenreferat@tu-braunschweig.de Satzungen und Ordnungen Hochschulpolitik basiert auf Satzungen und Ordnungen, die den Handlungsspielraum festlegen. Für die Arbeit sind besonders die Fachschaftsrahmenordnung von 1983, die Organisationssatzung der Studierendenschaft, die Finanzordnung und das Niedersächsische Hochschulgesetz relevant. Zu finden ist es nach dem Login mit einer tubs-id auf der Website des Studierendenparlaments:  Website Stupa Das Fachschaftenwiki Im Fachschaftenwiki findet man hilfreiche Informationen zur Fachschafts- und Fachgruppenarbeit sowie zur Hochschulpolitik im Allgemeinen. Hier der Link zum Wiki Besondere Hinweise Anlegen einer neuen Fachgruppe Wenn die Fachgruppe noch nicht in den GITZ-Systemen existiert, muss sie angelegt werden. Die Grundlage hierfür ist, dass sie als offiziell gewählte Fachgruppe anerkannt ist. Eine Übersicht aller gewählten Fachgruppen finde man auf der Wahlplattform der TU Braunschweig : https://www.tu-braunschweig.de/wahlamt/studentischewahlen. Ebenfalls liefert die AStA-Website Informationen zu Fachgruppen ung Fachschaften Bei Rückfragen oder wenn Ihre Fachgruppe noch nicht in den Systemen des GITZ eingetragen ist, ist das AStA-Fachschaftenreferat Ihr erster Ansprechpartner. Sie helfen Ihnen dabei, Ihre Fachgruppe offiziell registrieren zu lassen. Sie erreichen das Referat unter: asta-fachschaftenreferat@tu-braunschweig.de Achtung bei ähnlichen Namen: Passen Sie bei Fachgruppen mit ähnlichen Namen (z. B. "Biologie" und "Biologie und Ihre Vermittlung") auf, dass Sie immer die korrekte Bezeichnung angeben, um Verwechslungen zu vermeiden. Andere AStA-Organe: Für andere AStA-Organe wie Referate oder das Studierendenparlament gelten andere Regeln. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an den IT-Service-Desk Services und IT-Ressourcen Hier werden alle verfügbaren Services aufgelistet, die Fachschaften in Anspruch nehmen können (z.B. E-Mail, CMS, Cloudspeicher). Sie können vom GITZ folgende Leistungen in Anspruch nehmen, wenn Sie einen DV-Koordinator benannt haben: E-Mail-Adressen Homepage im TU-CMS Blogs auf WordPress-Basis Cloudspeicher zur Ablage Ihrer Daten Stud.IP für die Organisation Ihrer Veranstaltungen Netzwerkadressen: Sie haben keine eigenen IP-Adressbereiche, sondern nutzen den gemeinsamen Bereich der Einrichtung "Fachschaften" ( Netz FSSUPA ). ... Wer darf Anträge stellen? Der DV-Koordinator, kann im Namen der Fachschaft die weiteren IT-Dienstleistungen  formlos beim GITZ anfragen. Anträge für bestimmte Services (AN02) müssen immer unterschrieben sein. Das Besondere ist, dass kein Stempel erforderlich ist, weshalb das fehlende Siegel auch nicht bemängelt wird. AN10 Antrag für DV-Koordinierende So stellen Sie einen Antrag für DV-Koordinierende Um Änderungen im KDD (Koordinatoren-Daten-Dienst) vorzunehmen, wie zum Beispiel die Verwaltung von E-Mail-Adressen oder die Nutzung anderer GITZ-Dienste, muss eine Person die Koordination dieser Daten für die Fachgruppe übernehmen. Hierzu muss ein DV-Koordinierender  angemeldet werden. Dies ist in den aller-meisten Fällen eine Person des gewählten Fachgruppenrats. Die Anmeldung, aber auch Abmeldung eines DV-Koordinierenden erfolgt über das Formular AN10 . Wer kann den Antrag stellen? Der Antrag wird von einer gewählten Person des Fachgruppenrats gestellt. Ein Stempel ist nicht notwendig . Welche Unterschrift wird benötigt? Bei der Anmeldung eines neuen DV-Koordinierenden ist auch die  Unterschrift bei neuen DV-Koordinierenden  auf dem Formular zwingend erforderlich. Im Prinzip unterschreibt hier die  gewählten Person des Fachgruppenrats für sich selbst. Bei der Abmeldung eines DV-Koordinierenden ist dieses Feld sinngemäß nicht vorhanden. So gehen Sie vor: Füllen Sie das Formular AN10 online aus:  https://www.tu-braunschweig.de/it/self-service/formulare/einzelformular/?anId=AN10 Setzen Sie bei „Meine Einrichtung ist nicht aufgeführt“ einen Haken. Tragen Sie den Namen Ihrer Fachgruppe im Format „FG “ ein. Geben Sie als „Leitung der Einrichtung“ "Gewählter Fachgruppenrat" an. Geben Sie den unterschriebenen Antrag persönlich am IT-Service-Desk ab und weisen Sie sich mit Ihrer TUCard aus. Wie stellt das GITZ sicher, dass Sie berechtigt sind? Wenn Sie einen Antrag persönlich beim IT-Service-Desk abgeben, müssen Sie sich mit Ihrer TUCard ausweisen. Das GITZ prüft dann anhand der offiziellen Wahlergebnisse des Wahlamts , ob Sie für die aktuelle Wahlperiode im Fachgruppenrat gewählt sind. Nach der Bearbeitung des Antrags wird eine Bestätigung per E-Mail verschickt. Optimalerweise füllen Sie gleich einen identischen Antrag auf Abmeldung des bisherigen DV-Koordinierenden aus