Fachschaften

Dieses Kapitel führt Sie durch die speziellen Abläufe für Fachschaften und Fachgruppen. Sie erfahren, wie Sie IT-Ressourcen beantragen, wer dazu berechtigt ist und welche Besonderheiten für Sie gelten.

Wichtige Informationen für Fachgruppen und Fachschaften

Dieses Kapitel erklärt die spezifischen Regeln und Abgrenzungen, die für Fachschaften gelten. Sie erhalten wichtige Tipps zur korrekten Benennung.

Das Fachschaftenreferat

Das Fachschaftenreferat ist Teil des AStA und steht bei allen Fragen zur Fachgruppen- und Fachschaftsarbeit zur Seite. Es organisiert außerdem das Fachschaftenplenum und pflegt die Informationen zu den Fachgruppen auf der AStA-Website.
Zu erreichen ist das Fachschaftenreferat unter: asta-fachschaftenreferat@tu-braunschweig.de

Satzungen und Ordnungen

Hochschulpolitik basiert auf Satzungen und Ordnungen, die den Handlungsspielraum festlegen. Für die Arbeit sind besonders die Fachschaftsrahmenordnung von 1983, die Organisationssatzung der Studierendenschaft, die Finanzordnung und das Niedersächsische Hochschulgesetz relevant.
Zu finden ist es nach dem Login mit einer tubs-id auf der Website des Studierendenparlaments: Website Stupa

Das Fachschaftenwiki

Im Fachschaftenwiki findet man hilfreiche Informationen zur Fachschafts- und Fachgruppenarbeit sowie zur Hochschulpolitik im Allgemeinen.
Hier der Link zum Wiki

Besondere Hinweise

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an den IT-Service-Desk

Services und IT-Ressourcen

Hier werden alle verfügbaren Services aufgelistet, die Fachschaften in Anspruch nehmen können (z.B. E-Mail, CMS, Cloudspeicher).

Sie können vom GITZ folgende Leistungen in Anspruch nehmen, wenn Sie einen DV-Koordinator benannt haben:

Wer darf Anträge stellen?

Der DV-Koordinator, kann im Namen der Fachschaft die weiteren IT-Dienstleistungen formlos beim GITZ anfragen.
Anträge für bestimmte Services (AN02) müssen immer unterschrieben sein. Das Besondere ist, dass kein Stempel erforderlich ist, weshalb das fehlende Siegel auch nicht bemängelt wird.

AN10 Antrag für DV-Koordinierende

So stellen Sie einen Antrag für DV-Koordinierende


Um Änderungen im KDD (Koordinatoren-Daten-Dienst) vorzunehmen, wie zum Beispiel die Verwaltung von E-Mail-Adressen oder die Nutzung anderer GITZ-Dienste, muss eine Person die Koordination dieser Daten für die Fachgruppe übernehmen. Hierzu muss ein DV-Koordinierender angemeldet werden. Dies ist in den aller-meisten Fällen eine Person des gewählten Fachgruppenrats.

Die Anmeldung, aber auch Abmeldung eines DV-Koordinierenden erfolgt über das Formular AN10.

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Wie stellt das GITZ sicher, dass Sie berechtigt sind?

Wenn Sie einen Antrag persönlich beim IT-Service-Desk abgeben, müssen Sie sich mit Ihrer TUCard ausweisen. Das GITZ prüft dann anhand der offiziellen Wahlergebnisse des Wahlamts, ob Sie für die aktuelle Wahlperiode im Fachgruppenrat gewählt sind.

Nach der Bearbeitung des Antrags wird eine Bestätigung per E-Mail verschickt.


Optimalerweise füllen Sie gleich einen identischen Antrag auf Abmeldung des bisherigen DV-Koordinierenden aus