Abteilung 21 Mitarbeiter/-in Die Mitarbeiter der Abteilung 21 erhalten in ihrem Portlet die von der Prüfebene 1 und 2 geprüften Projektanzeigen und in einem zweiten Portlet („zu prüfende Projektanzeigen), die Anzeigen, die ihnen vom EU-Büro oder Abteilung 21 Leitung zugewiesen werden und nachbearbeitet werden müssen. Klicken Sie auf [Projektanzeige prüfen] , um in die Prüfansicht zu gelangen. Navigieren Sie durch die einzelnen Reiter und führen Sie dort alle notwendigen Einzelgenehmigungen durch (Ausnahme: Projektanzeigen mit EU-Bezug): Genehmigt: Die Daten sind korrekt. Genehmigt mit Auflagen: Es gibt spezifische Punkte, die geklärt werden müssen. Bitte im Kommentarfeld erläutern. Abgelehnt: Die Angabe weist Fehler auf und muss überarbeitet. Fügen Sie Kommentare zur Klärung hinzu. Sie können auch komplette Reiter genehmigen, indem Sie in dem betreffenden Reiter unten links auf [Alle Ausstehenden genehmigen] klicken. Unter dem Reiter  „begleitende Dokumente“ finden Sie der Projektanzeige beigefügte Dokumente als Download. Wichtig:   Klicken Sie nach dem Setzen der Genehmigung abschließend oben links auf [Speichern] da Ihre Angaben sonst nicht übernommen werden! Tipp: Sie können auch einen Zwischenstand speichern und die Prüfaufgabe zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen. Die Projektanzeige verbleibt in Ihrem Portlet. Zwischengespeicherte Einzelgenehmigungen können nicht mehr geändert werden! Wichtig: Nach Abschluss der Prüfung (Angaben gespeichert?) , klicken Sie bitte oben links auf [Projektanzeige bearbeiten] . Es öffnet sich der Bearbeitungsmodus. Navigieren Sie zu „Workflow“ . Leiten Sie hier die Anzeige an die nächste Instanz weiter, in dem Sie unter „Abteilung 21 Bearbeitungsstatus“ EU-Büro (falls zutreffend) oder Abteilung 21 Leitung wählen. Sie können im Kommentarfeld einen Vermerk für diese Instanzen hinterlassen. Wichtig: Klicken Sie anschließend oben links auf [Speichern] .